Miete pro Woche 2024 (ohne Fixkosten, siehe unten)
Nebensaison auch buchbar für 3 Nachten (auf Anfrage)
von
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bis
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Miete pro Woche
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05-01-2024
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09-02-2024
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€ 350,00
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09-02-2024
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16-02-2024
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€ 550,00
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16-02-2024
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15-03-2024
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€ 350,00
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15-03-2024
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22-03-2024
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€ 550,00
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22-03-2024
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14-06-2024
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€ 700,00
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14-06-2024
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21-06-2024
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€ 800,00
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21-06-2024
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06-09-2024
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€ 980,00
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06-09-2024
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01-11-2024
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€ 700,00
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01-11-2024
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20-12-2024
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€ 350,00
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20-12-2024
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03-01-2025
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€ 700,00 |
Miete pro Woche 2025 (ohne Fixkosten, siehe unten)
Nebensaison auch buchbar für 3 Nachten (auf Anfrage)
Zeitraum |
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Miete pro Woche |
bis |
zum |
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03-01-2025
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28-02-2025
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€ 365,00
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28-02-2025
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07-03-2025
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€ 575,00
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07-03-2025
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14-03-2025
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€ 365,00
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14-03-2025
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21-03-2025
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€ 57500
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21-03-2025
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13-06-2025
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€ 735,00
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13-06-2025
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20-06-2025
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€ 840,00
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20-06-2025
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05-09-2025
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€ 1030,00
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05-09-2025
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31-10-2025
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€ 735,00
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31-10-2025
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19-12-2025
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€ 365,00
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19-12-2025
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02-01-2026
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€ 735,00 |
Fixkosten 2024/ 2025
Energie pro Tag 2024 / 2025
Mai t/m Sept € 10,00 - Okt t/m April € 12,50 |
Kurtaxe 2024 / 2025 € 2,20 p.p. pro Nacht
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Hund 2024 € 2,50 pro Tag / 2025 € 3,00
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Enreinigung 2024 € 82,50 / 2025 € 85,00
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Verwaltungskosten 2024 € 12,50 / 2025 € 15,00
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Kaution € 150,00
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Ankunft 15.00 Uhr
Abfahrt 10.00 Uhr |
Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen
1. Mietsumme, diverse Beträge, Energie
1.1 Ausser der Kaltmiete werden auch volgende Unkosten im Mietvertrag / Rechnung aufgeführt:
a. Kurtaxe. Diese beträgt in der Gemeinde Veere pro Erwachsene oder Kind € 2,20 pro Übernachtung (zwischenzeitliche Änderungen vorbehalten).
b. Kosten für das Saubermachen. Das beinhaltet das normale Saubemachen. Sollte das Mietobjekt in der Zeit der Mietperiode so verschmutzt sein, dass weitere Kosten notwendig werden, werden diese mit der Kaution verrechnet.
c. Kaution, wie vermeldet bei der Wohnung auf unserer Webseite und den Mietvertrag. Der Betrag der Kaution wird 30 Tage nach Beendigung der Mietperiode, überwiesen, vorausgesetzt das Mietobjekt wurde ordentlich hinterlassen. Eventuelle, durch Sie verursachte Schäden, am Mietobjekt werden ebenfals mit der Kaution verrechnet. Schadensbeträge die nicht durch die Kaution ersetzt werden können, müssen in erster linie durch den Mieter, oder im Namen des Vermieters vollständig ersetzt werden. Eventuelle weitere Kosten für das Saubermachen, werden ebenfals mit der Kaution verrechnet.
d. Administrationskosten. Pro Reservierung werden € 12,50 Administrationskosten in Rechnung gestellt.
1.2 Energiekosten, wie vermeldet bei der Wohnung auf unserer Webseite und den Mietvertrag.
2 Verpflichtungen der Mieter
2.1 Der Mieter darf das Mietobjekt nur als Ferienhaus nutzen, darf nicht an dritte vermieten oder zur Verfüging stellen, mehr Personen als im Mietvertrag vereinbart, dürfen nur mit schriftlicher zustimmung des Vermieters übernachten. Sollte der Mieter gegen diese Vereinbarungen zuwider handeln, hat der Vermieter das Recht unverzüglich die Mietvereinbarung zu annullieren (das beinhaltet der Mieter muss das Mietobjekt unverzüglich verlassen wobei die gesamte Mietsumme ungekürzt zu zahlen bleibt), es sei denn, die Mietsumme wird mit einem Betrag von € 25,00 pro extra Person pro Nacht erhöht.
2.2 Der Mieter sollte das Mietobjekt wie sein Eigentum behandeln. Der Mieter haftet für entstandene Schäden, es sei denn er kann nachweisen, das Ihm der Schaden nicht angelastet werden kann.
2.3 Der Mieter, sollte das Mietobjekt mit Inventar, zur vereinbarten Zeit zum Ende der Mietperiode, sauber und in gutem Zustand zu verlassen.
2.4 Nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Vermieters dürfen Haustiere mitgebracht werden.
2.5 Belästigungen gegenüber Nachbarn und der weteren Umgebung sollten vermieden werden.
2.6 Um Missverständnisse zu vermeiden, gelten diese Vorschriften nicht allein für den Mieter, sondern auch für Familienmitglieder und Gäste.
3. Optionsrecht
3.1 Jede Reservierung kann innerhalb 8 Tagen ab Reservierungsdatum rückgängig gemacht werden. Dies muss erst telefonisch und dann schriflich per Einschreiben mit Anlage des Mietvertrages erfolgen. Die Kosten der Reservierung müssen in jedem Fall bezahlt werden.
3.2 Bei einer Annullierung nach diesen 8 Tagen geldten die Annullierungsbedingungen unvermindert, siehe Punkt 4.
3.3 Dieses Optionsrecht gilt nicht bei einer Reservierung innerhalb 8 Wochen vor Mietbeginn.
4. Annullierung
4.1 Der Vermieter kann durch besondere Umstände gezwungen werden die Mietübereinkunft zu annullieren oder aufzuheben. Annullierung oder Aufhebung muss schriftlich erfolgen. Der Vermieter wird sein Bestes tun, um dem Mieter eine Alternative anzubieten. Sollte dies nicht zur Zufriedenheit des Mieters gelingen, dann wird der Vermieter alle gezahlten Beträge des Mieters zurücküberwiesen, ohne weitere Haftpflicht des Vermieters. Bei Annullierung durch den Vermieter innerhalb von 8 Tagen vor Beginn der Mietperiode, und der durch den Mieter nicht akzeptierten Ihm angebotenen Alternative, muss der Vermieter dem Mieter einen Betrag von € 115,00 zahlen.
4.2 Der Mieter ist berechtigt die MietÜbereinkunft zu annullieren oder aufzuheben unter Beachtung der Folgenden Punkte.
a. Annullierung oder Aufhebung muss telefonisch und pro E-mail geschaft werden.
b. Bei Annullierung in 8 Tagen nach Reservierung wird das Optionsrecht in Kraft treten.
c. Bei Annullierung nach 8 Tagen und bis drei Monate vor Beginn der Mietperiode, werden 15% der Kaltmiete in Rechnung gestellt. Bei Annullierung zwischen drei Monaten und einem Monat vor Beginn der Mietperiode, werden 50% der Kaltmiete in Rechnung gestellt. Bei Annullierung in einem Zeitraum von einem Monat und zwei Wochen vor Beginn der Mietperiode, werden 85% der Kaltmiete in Rechnung gestellt. Bei Annullierung in weniger als zwei Wochen vor Beginn der Mietperiode, wird die vollständige Kaltmiete in Rechnung gestellt. Jederzeit werden Ihnen bei einer Annullierung die Administrationskosten in Rechnung gestellt.
d. Der Vermieter wird nach Empfang der Annullierung des Mieters, eine Annulierrungsrechnung aufstellen, unter Beachtung der oben genannten Regelungen. Bereits gezahlte Gelder, werden gemäss des Inhalts der Annullierungstechnung verrechnet. Beträge zu Gunsten der Mieter werden auf Ihr Konto Uberwiesen.
5. Beschwerden
Trotz aller Bemühungen des Vermieters, ist es möglich, das der Mieter eine gerechtfertigte Beschwerde hat. Eventuelle Beschwerden und technische Störungen müssen unverzüglich bei der Gebäudereiniger (schlüssel contact) gemeldet werden. Der Vermieter ist verpflichtet, alle Schritte zu unternehmen, um grösseren Schaden zu vermeiden. Ist für eine Beschwerde keine befriedigende Lösung gefunden worden, muss der Mieter innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Mietperiode, eine Schrifliche Begründung an den Vermieter senden. Später eingereichte Beschwerden werden nicht akzeptiert.
6. Ruhestörung durch Bauarbeiten
Es kann geschehen, das in der Nachbarschaft Ihres gemieteten Objekts gearbeitet wird, zum Beispiel Strassenarbeiten oder Bauaktivitäten. Der Vermieter kann für eventuelle Belästigungen keinerlei Verantwortung oder Haftung übernehmen.